Schweinehund

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sportkurse

 

Anmeldebedingungen

Das Bildungswerk des LandesSportBundes ist gesetzlich anerkannter freier Träger der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Wenn nicht anders angegeben,  handelt es sich bei den Kursen und Lehrgängen um Einführungsveranstaltungen im Sinne des Weiterbildungsgesetzes.

Mindestalter

Jeder kann Veranstaltungen des Bildungswerkes besuchen, wenn er mindestens 16 Jahre alt ist. Ausnahmen sind bei Familienbildungsmaßnahmen möglich. Lehrgangs-/ Kursdurchführung. Das Bildungswerk verpflichtet sich zur Durchführung der für die Veranstaltungen jeweils angegebenen Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten, wenn nicht anders angegeben. Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Kursleitung besteht nicht. Alle Kurse erfordern eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl von vier bis zehn Personen. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und kommt der Kurs nicht zustande, erhalten Sie die eingezahlte Kursgebühr voll erstattet.

Anmeldung und Zahlung

Ihre Anmeldung richten Sie bitte schriftlich (Post, Fax, e-mail) oder telefonisch an die Geschäftstelle des Bildungswerkes. Nach Möglichkeit nutzen Sie das beigeheftete Anmeldeformular. Anmeldungen für das ganze Jahr 2009 sind ab sofort möglich. Das Programmheft hat für das ganze Jahr Gültigkeit. Mit Ihrer Anmeldung erteilen Sie uns das Einverständnis zum Einzug der Gebühren per Lastschrift. Diese werden ca. zwei Wochen vor Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Wird Ihre Lastschrift aus von Ihnen zu vertretenen Gründen von Ihrer Bank nicht eingelöst, müssen wir die anfallenden Gebühren Teiterberechnen. Sie erhalten keine Anmeldebestätigung, außer bei den Kursen im Eau-Le Lemgo sowie bei den Schnupperkursen Gleitschirm- und Segelfliegen. Sollten Sie keine weiteren Informationen von uns erhalten, finden Sie sich bitte am angegebenen Ort zur ausgedruckten Zeit ein. Falls ein Kurs überbelegt ist oder wenn eine Änderung eintritt, erhalten Sie selbstverständlich Nachricht. Unsere Angebote richten sich grundsätzlich an gesunde, sporttaugliche Personen. Sollten Sie Zweifel haben, fragen Sie bitte Ihren Arzt.

Beratung

In unserem Programm finden Sie zahlreiche Informationen zu unseren Angeboten. Brauchen Sie weitere Informationen oder möchten Sie beraten werden, um das für Sie geeignete Angebot zu finden, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Erfahrungsgemäß nehmen viele Interessenten unser Beratungsangebot an. Deshalb seien Sie uns bitte nicht böse, wenn Sie uns beim ersten oder vielleicht auch beim zweiten Versuch nicht gleich erreichen.

Datenschutz

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Anmeldende entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz 1990 damit einverstanden, dass ihre/seine Daten mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und innerhalb des Bildungswerkes verwendet werden.

Rücktritt vom Sportkurs

Außer bei Kursausfall oder Terminverschiebungen durch das Bildungswerk ist eine Kursgebührerstattung oder eine Umbuchung in einen anderen Kurs nicht möglich. In folgenden Fällen erfolgt eine Teilerstattung der Kursgebühr:
Stellt der/die Teilnehmer/in eine geeignete Ersatzperson, so berechnen wir eine Verwaltungspauschale von 3,00 € pro Person.
Stellt das Bildungswerk eine Ersatzperson, so berechnen wir pauschal 10% der Kursgebühr für Verwaltungs- und Versicherungskosten – mindestens jedoch 6,00 €.
In jedem Fall sind wir Ihnen behilflich, Ihren Platz weiter zu vermitteln.

Haftung

Das Bildungswerk übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden oder Verluste. Sportunfälle sind im Rahmen der Unfall- und Haftpflichtversicherung der Sporthilfe e. V. versichert. Ausfall Orts- und Zeitangabe sollen unbedingt eingehalten werden. Programm-, Orts- und Terminänderungen lassen sich nicht immer vermeiden. Das Bildungswerk wird sich jedoch bemühen, Änderungen rechtzeitig mitzuteilen. In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden Kurse in der Regel nicht statt. Änderungen sind nach Absprache mit der Kursleitung möglich.




Allgemeine Geschäftsbedingungen Qualifizierung

Anmeldung

Anmeldungen für alle Veranstaltungen sind - falls nicht anders angegeben - schriftlich (Post, Fax, E-Mail) an die Geschäftsstelle des jeweiligen KSB’s oder Fachverbandes im Qualifizierungszentrum OWL zu richten. Der Eingang jeder Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Jede Anmeldung ist verbindlich und  verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr.

Zahlung der Teilnehmergebühr

Die Teilnehmergebühren sind bei den einzelnen Maßnahmen angegeben! Die Zahlung erfolgt entweder per Lastschrift oder per Überweisung. Bei Angabe einer fehlerhaften Bankverbindung werden die fälligen Gebühren den Teilnehmer/innen belastet. Bei Überweisung zahlen Sie bitte die Gebühr erst nach Erhalt der Einladung/Rechnung, die wir Ihnen rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung zusenden werden. Erst nach Zahlung der Gebühr besteht Anspruch auf Teilnahme.

Einladung

Etwa zwei bis drei Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten alle Teilnehmer/innen eine Einladung mit Anreisehinweis. Zu diesem Zeitpunkt wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig.

Teilnahmegebühren/Gebührenstaffelung

Beachten Sie bitte die Gebührenstaffelung. Die Teilnahmegebühren mit dem Zusatz “mit Vereinsempfehlung” sind für Mitglieder eines aus dem LandesSportBund angeschlossenen Vereins. Die jeweils ermäßigte Teilnahmegebühr kann nur in Anspruch genommen werden, wenn bei Anmeldung eine entsprechende Empfehlung eines Sportvereines vorliegt (Vereinskennziffer, Vereinsstempel)! Ermäßigungen sind nur bei der Anmeldung möglich. Spätere Erstattungen sind ausgeschlossen! Arbeitslosen, Sozialhilfeempfänger/innen, Wehrpflichtigen, Zivildienstleistenden, Studenten/innen, Schüler/innen und Auszubildenden berechnen wir die ermäßigte Teilnahmegebühr. Bitte fügen Sie jeder Anmeldung einen aktuellen Nachweis bei. Absage bzw. Rücktritt von einem Lehrgang Absagen und Rücktritte müssen schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung oder Umbuchung durch den Lehrgangsteilnehmer bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn in einen anderen Lehrgang berechnen wir grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 15,-. Bei einem späteren Rücktritt werden 50 % der Gesamtgebühr erhoben. Bei Nichtantritt wird die gesamte Gebühr fällig.

Ausfall

Das Qualifizierungszentrum behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen, falls die jeweils erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall werden sie rechtzeitig benachrichtigt. Die Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Sind alle Plätze eines Lehrganges bereits belegt, besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Allerdings werden wir in diesen Fällen eine Warteliste führen. Bei Ausfall einer Veranstaltung, Überbelegung oder sonstigen Änderungen werden wir Sie in jedem Fall schriftlich benachrichtigen.

Meldeschluss

Bei allen Lehrgängen besteht ein Meldeschluss von zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn.

Änderungen im Programm

Programm-, Orts- und/oder Terminänderungen lassen sich nicht immer vermeiden. Änderungen und  Berechtigungen nach Drucklegung bleiben vorbehalten.

Datenschutz

Der LandesSportBund sowie die landesweit tätigen Qualifizierungszentren wickeln alle Qualifizierungsmaßnahmen im Sport in Nordrhein-Westfalen über das zentrale EDV-Kurs- und Lehrgangsprogramm “PROQUA” ab. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie mit Ihrer Anmeldung Ihr Einverständnis für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten über diese zentrale Datenbank im Rahmen der Zweckbestimmung des LandesSportBundes einschließlich seiner Töchter sowie der landesweit tätigen Qualifizierungszentren erklären. Der LandesSportBund NRW e.V. sowie die landesweit tätigen Qualifizierungszentren verpflichten sich, die erhobenen Daten unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes nur als Mittel zur Erfüllung ihrer eigenen Geschäftszwecke und satzungsgemäßen Aufgaben zu verwenden.

Haftung

Das Qualifizeirungszentrum übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit unseren Veranstaltungen entstehen sollten. Zusätzlich zur eigenen Versicherung besteht allerdings im Rahmen des Sportversicherungsvertrages bei der Sporthilfe e.V. für alle einem Sportverein angehörigen Lehrgangsteilnehmer-/ innen Versicherungsschutz für Unfall-/ und Haftpflichtschäden.




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